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Allgemeine Geschäftsbedingungen
evoNET GmbH

Lantech, Bruggfeldstrasse 5
6500 Landeck

 

1. Umfang und Lieferung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma EvoNET GmbH (nachfolgend EvoNET genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die EvoNET gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der EvoNET gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen von EvoNET richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von EvoNET entgegengenommenen Auftrages oder einer von EvoNET ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.


2. Preise und Zahlung

2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.

2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch EvoNET. Bei Zahlungsverzug ist EvoNET berechtigt,
sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden können. EvoNET geht davon aus, dass der Vertragspartner seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.4. Darüber hinaus ist EvoNET bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen, im Zusammenhang mit gegenständlichen Vertragsverhältnis, gegenüber EvoNET und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von EvoNET nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6. EvoNET ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

2.8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Dauerschuldverhältnisse im Bereich Telefonie, Internet auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist lt. Liefervertrag gekündigt werden.