AGB der Firma evoNET GmbH

1. Umfang und Lieferung

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma evoNET GmbH (nachfolgend evoNET genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die evoNET gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde.

1.2. In subsidiärer Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen der evoNET gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils aktuellen Form.

1.3. Die Verpflichtungen von evoNET richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von evoNET entgegengenommenen Auftrages oder einer von EvoNET ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.
 
 

2. Preise und Zahlung

2.1. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die im Anbot oder im Bestellformular angeführten Preise. Bei Angeboten für gewerbliche Kunden wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.

2.2. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

2.3. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch evoNET. Bei Zahlungsverzug ist evoNET berechtigt, sämtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, auch Kosten des notwendigen Einschreitens von Inkassounternehmen oder Anwälten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Bei Bezahlung mittels Kreditkarte hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditkarte nicht gesperrt oder abgelaufen ist, widrigenfalls daraus entstehende Verzögerungen bei der Bezahlung zu seinen Lasten gehen und Verzugszinsen verrechnet werden können. evoNET geht davon aus, dass der Vertragspartner seine Kreditkarte rechtzeitig vor Ablauf verlängert.

2.4. Darüber hinaus ist evoNET bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen oder das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen.

2.5. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen, im Zusammenhang mit gegenständlichen Vertragsverhältnis, gegenüber evoNET und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von evoNET nicht anerkannter Mängel, ist ausgeschlossen.

2.6. evoNET ist berechtigt, Verträge über den Bezug von Dienstleistungen und sonstige Dauerschuldverhältnisse durch schriftliche oder elektronische Mitteilung unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aufzukündigen.

2.7. Der Auftraggeber sorgt über die vertragliche Nebenpflicht hinaus besonders sorgfältig für den aktuellen Stand aller zur Verrechnung notwendigen Daten (Adressänderung, Ablaufdatum bei Kreditkarten, etc.)

2.8. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Dauerschuldverhältnisse im Bereich Telefonie, Internet auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und können jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist lt. Liefervertrag gekündigt werden.
 

3. Datenschutz und -sicherheit

3.1. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist evoNET berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene
Verbindungsdaten und sonstige Logs können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.

3.2. Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Kundendaten werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesondere müssen Routing- und Domaininformationen bekannt gemacht werden. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Vertragspartner werden nicht eingesehen.

3.3. evoNET ergreift alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. evoNET ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiter zu verwenden. Die Geltendmachung von Schäden der Vertragspartei oder Dritter gegenüber evoNET aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.

3.4. evoNET behält sich vor, Vertragspartner, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebs- gefährdend für evoNET oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich und ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt von evoNET üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Vertragspartner verrechnet. Haftungen von evoNET auch gegenüber Dritten aufgrund der Abtrennung vom Internet werden für diese Fälle ausgeschlossen.

3.5. evoNET ist berechtigt, personenbezogene Daten der Vertragspartner, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken bis maximal fünf Jahre nach Vertragsbeendigung gespeichert. Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nur auf gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist evoNET gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass evoNET Kundendaten gem. § 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
 

4. Sonstige Bestimmungen

4.1. Soweit gesetzlich nicht ausgeschlossen, gelten die zwischen Vollkaufleuten anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Reutte vereinbart.

4.2. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind.

4.3. evoNET ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

4.4 evoNET garantiert keinen durchgehenden Betrieb des Netzes. Sollten aufgrund von Netzausfällen, de durch von evoNET nicht beeinflussbaren Geschehnissen, Schäden entstehen, kann evoNET nicht haftbar gemach werden.
 

5. Zusätzliche Bestimmungen bei Warenlieferung

5.1. Von evoNET gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von evoNET. Es Wird sohin ein Eigentumsvorbehalt vereinbart.

5.2. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre.

5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von evoNET entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden.

5.4. Tritt der Vertragspartner aus Gründen, die nicht von evoNET zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des evoNET nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
 

6. Zusätzliche Bestimmungen für Firewalls

6.1. Bei Firewalls, die von evoNET aufgestellt und/oder überprüft wurden, geht evoNET prinzipiell mit größtmöglicher Sorgfalt im Rahmen des jeweiligen Stands der Technik vor. evoNET weist allerdings darauf hin, dass absolute Sicherheit von Firewall- Systemen nicht gewährleistet werden kann. Es wird daher die Haftung von evoNET aus dem Titel der Gewährleistung oder des Schadenersatzes für allfällige Nachteile ausgeschlossen, die dadurch entstehen, dass das beim Vertragspartner installierte Firewall- System umgangen oder außer Funktion gesetzt wird.

6.2. evoNET weist darauf hin, dass Haftung für Anwendungsfehler des Vertragspartners oder seiner Gehilfen und Mitarbeiter ebenso nicht übernommen wird, wie im Falle eigenmächtiger Abänderungen der Software oder Konfiguration ohne Einverständnis von evoNET.

7. Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software

7.1. Mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten, bestätigt der Vertragspartner die Kenntnis des Leistungsumfanges dieser Softwarelizenzbestimmungen.

7.2. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

7.3. Bei individuell von evoNET erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Vertragspartner gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst das auf den bezeichneten Anlagen ausführbare Programm und eine Programmbeschreibung. Die Rechte an den Programmen, dem Quellcode und der Dokumentation verbleiben bei evoNET.

7.4. evoNET übernimmt keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Vertragspartners genügt, in der vom Vertragspartner getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet und dass die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt.

7.5. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8. Zusätzliche Bestimmungen bei Dienstleistungen

8.1. Die Nutzung der evoNET Dienstleistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von evoNET Dienstleistungen an Dritte bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von evoNET.

8.2. IP- Konvektivität zu anderen Netzbetreibern erfolgt nach Maßgabe der Möglichkeiten. Die Benutzung anderer Netze unterliegt den Nutzungsbeschränkungen der jeweiligen Betreiber (Acceptable Use Policy). Ebenso kann es durch Maßnahmen gegen belästigende E-Mails zu Beschränkungen der E-Mail Erreichbarkeit kommen.

8.3. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der Standards RFC1009, RFC1122, RFC1123 und RFC1250. Falls durch Nichteinhaltung obiger Standards EvoNET oder anderen Netzwerkteilnehmern Schaden erwächst, behält sich EvoNET vor, die Konvektivität bis zur Erfüllung der erwähnten Standards einzuschränken und Aufwand, der durch Nichteinhaltung dieser Standards entstanden ist, mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von Funk Lan üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner zu verrechnen.

8.4. Der Vertragspartner anerkennt die Notwendigkeit der Einhaltung der "Netiquette". Sollten aus dem Internet Beschwerden über den Vertragspartner an EvoNET herangetragen werden, so ist EvoNET im Wiederholungsfalle berechtigt, den Anschluss und das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Weiters wird die zur Bearbeitung der Beschwerden benötigte Zeit mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt von evoNET üblicherweise verrechneten Stundensatz dem Vertragspartner verrechnet.

8.5. Bei Nutzungsverträgen für Netzdienste gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen soweit, als diese Verträge nicht ausdrücklich andere Bestimmungen vorsehen.

8.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, seine Passwörter geheim zu halten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung der Passwörter durch den Vertragspartner oder durch Weitergabe an Dritte entstehen, haftet dieser.

8.7. evoNET betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. evoNET übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die gewünschten Verbindungen immer hergestellt werden können, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben.

8.8. evoNET haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von evoNET zugänglich sind. Der Vertragspartner von evoNET verpflichtet sich, sich bei der Nutzung der von evoNET angebotenen Dienste und Datenleitungen an die österreichischen und internationalen Rechtsvorschriften zu halten. Sofern der Vertragspartner seinerseits Wiederverkäufer ist, wird er diese Verpflichtung seinen Kunden auferlegen und alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die gesetzwidrige Verwendung der angebotenen Dienste und Datenleitungen zu unterbinden. evoNET behält sich jedoch vor, den Transport von Daten, oder Dienste, die den österreichischen Gesetzen oder internationalen Verpflichtungen oder den guten Sitten widersprechen, zu unterbinden, verpflichtet sich jedoch nicht dazu.

8.9. Der Vertragspartner von evoNET wird ausdrücklich auf die Vorschriften des Pornographiegesetzes, BGBl. 1950/97 idgF, das Verbotsgesetz vom 8. Mai 1945, StGBl 13 idgF und die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches hingewiesen, wonach die Übermittlung, Verbreitung und Ausstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen Beschränkungen unterliegt. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Rechtsvorschriften zu beachten und gegenüber evoNET die alleinige Verantwortung für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften zu übernehmen. Ebenso verpflichtet sich der Vertragspartner, den Zugang zum Internet Personen unter 18 Jahren nicht, oder nur unter Aufsicht von Erziehungsberechtigten zu gewähren. Der Vertragspartner wird darüber hinaus auf die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes BGBl 1997 I/100 und die darin festgelegten Pflichten der Inhaber von Endgeräten hingewiesen. Der Vertragspartner verpflichtet sich auch zur Einhaltung der Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes und der einschlägigen fernmelderechtlichen Normen, insbesondere der Unterlassung der Verwendung von Telekommunikationsanlagen für anzeigepflichtige Dienste ohne vorherige Anzeige, konzessionspflichtige Dienste oder durch andere Rechtsvorschriften Beschränkungen unterworfenen Nutzungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich weiters, EvoNET von jedem Schaden frei zu halten, der sonst durch die von ihm in Verkehr gebrachten Daten entsteht, insbesondere durch Privatanklagen wegen übler Nachrede, Beleidigung oder Kreditschädigung (§§ 111, 115, 152 StGB), durch Verfahren nach dem Mediengesetz, dem Urheberrechtsgesetz oder wegen zivilrechtlicher Ehrenbeleidigung und/oder Kreditschädigung (§ 1330 ABGB).

8.10. Bei sonstigen Dienstleistungen an beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.ä., erbringt evoNET die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten, technischen Voraussetzungen möglich ist. evoNET übernimmt keine Gewähr, dass aus den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Vertragspartners hergestellt werden können.

8.11. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des Paragraph 9 Produkthaftungsgesetze sind einvernehmlich ausgeschlossen.
 

9. Zusätzliche Bestimmungen für Wiederverkäufer

9.1. Der Wiederverkäufer verpflichtet sich gegenüber evoNET, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernommenen Verpflichtungen, insbesondere die Vorschriften der Punkte 3 und 8 seinen Kunden aufzuerlegen und haftet evoNET gegenüber für Schäden, die aus Verletzungen dieser Verpflichtung durch seine Kunden entstehen.